RS OGH 1976/4/27 3Ob47/76

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Veröffentlicht am 27.04.1976
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Norm

AO §60
EO §54

Rechtssatz

Die Exekution gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter (einer Gesellschaft, gegen die eine Einzelexekution unzulässig ist), bedarf nicht der Behauptung des betreibenden Gläubigers, der Verpflichtete verfüge über ein nicht in die erstverpflichtete Gesellschaft eingebrachtes eigenes Vermögen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001948

Dokumentnummer

JJR_19760427_OGH0002_0030OB00047_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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