RS OGH 1976/4/27 4Ob311/76, 4Ob172/89

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Veröffentlicht am 27.04.1976
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Norm

UWG §3 Abs1

Rechtssatz

Auch aus § 2 Abs 2 UWG kann keine Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung einer Mitteilung abgeleitet werden, die zwar keine "redaktionelle Mitteilung" im Sinne des § 3 Abs 1 ist, deren Unrichtigkeit aber Eigenütmer oder Verleger der Zeitung bekannt war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0078616

Dokumentnummer

JJR_19760427_OGH0002_0040OB00311_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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