Norm
UWG §3 Abs1Rechtssatz
Die Haftungsbeschränkungen des § 3 Abs 1 UWG gelten nicht nur bei "zur Irreführung geeigneten Angaben" im Sinne des § 2 UWG, sondern auch für alle anderen wahrheitswidrigen oder sonst zur Irreführung geeigneten Zeitungsinserate.Die Haftungsbeschränkungen des Paragraph 3, Absatz eins, UWG gelten nicht nur bei "zur Irreführung geeigneten Angaben" im Sinne des Paragraph 2, UWG, sondern auch für alle anderen wahrheitswidrigen oder sonst zur Irreführung geeigneten Zeitungsinserate.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0078604Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012