RS OGH 2018/9/26 2Ob516/76, 3Ob152/16y, 3Ob86/16t, 7Ob181/17v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1976
beobachten
merken

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob eine schwere Eheverfehlung im Sinne des § 74 EheG vorliegt, ist auch das Verhalten des ehemaligen Ehegatten zu berücksichtigen.Bei Beurteilung der Frage, ob eine schwere Eheverfehlung im Sinne des Paragraph 74, EheG vorliegt, ist auch das Verhalten des ehemaligen Ehegatten zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0057392

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten