Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob eine schwere Eheverfehlung im Sinne des § 74 EheG vorliegt, ist auch das Verhalten des ehemaligen Ehegatten zu berücksichtigen.Bei Beurteilung der Frage, ob eine schwere Eheverfehlung im Sinne des Paragraph 74, EheG vorliegt, ist auch das Verhalten des ehemaligen Ehegatten zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0057392Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.11.2018