Norm
ABGB §1318Rechtssatz
Wird der Wasserzufluß und Wasserabfluß durch eine selbsttätig arbeitende Maschine (hier: automatische Waschmaschine) geregelt, muß der Wohnungsinhaber dartun, daß nach der Aufstellung der Maschine der Wasserzufluß und Wasserabfluß unter ausreichender, einer menschlichen Überwachung gleichwertiger Kontrolle stand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029632Dokumentnummer
JJR_19760512_OGH0002_0010OB00602_7600000_001