RS OGH 1976/5/19 4ZR35/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1976
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Norm

VersVG §55

Rechtssatz

Ein Gebäude kann auch dadurch "dauernd entwertet" sein, daß sein Abbruch bevorsteht. Dies setzt jedoch voraus, daß der Wille, das Gebäude abzureißen, als endgültig und unwiderruflich äußerlich in Erscheinung getreten ist.

Veröff: VersR 1976,845

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0103734

Dokumentnummer

JJR_19760519_AUSL000_0040ZR00035_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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