Norm
LMKV 1973 §1Rechtssatz
Wird eine Verpackung offensichtlich aus Gründen der Hygiene sowie insbesondere zum Schutz der Ware gegen Feuchtigkeit verwendet, fehlt es am Kennzeichnungsbefreiungstatbestand der bloßen Verpackung aus "verkaufstechnischen Gründen".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0066205Dokumentnummer
JJR_19760525_OGH0002_0040OB00328_7600000_001