Norm
StGB §1 Abs2Rechtssatz
§ 24 Abs 2 StGB ist in seiner Günstigkeit und seinen Auswirkungen für den Betroffenen der Bestimmung des § 4 ArbHG gleichwertig, weshalb das Fehlen der Möglichkeit einer bedingten Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt nach § 23 StGB nicht eine nach § 1 Abs 2 StGB verbotene Schlechterstellung bewirkt.Paragraph 24, Absatz 2, StGB ist in seiner Günstigkeit und seinen Auswirkungen für den Betroffenen der Bestimmung des Paragraph 4, ArbHG gleichwertig, weshalb das Fehlen der Möglichkeit einer bedingten Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt nach Paragraph 23, StGB nicht eine nach Paragraph eins, Absatz 2, StGB verbotene Schlechterstellung bewirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089021Dokumentnummer
JJR_19760525_OGH0002_0120OS00029_7600000_001