RS OGH 1976/5/25 12Os29/76

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Veröffentlicht am 25.05.1976
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Rechtssatz

§ 24 Abs 2 StGB ist in seiner Günstigkeit und seinen Auswirkungen für den Betroffenen der Bestimmung des § 4 ArbHG gleichwertig, weshalb das Fehlen der Möglichkeit einer bedingten Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt nach § 23 StGB nicht eine nach § 1 Abs 2 StGB verbotene Schlechterstellung bewirkt.Paragraph 24, Absatz 2, StGB ist in seiner Günstigkeit und seinen Auswirkungen für den Betroffenen der Bestimmung des Paragraph 4, ArbHG gleichwertig, weshalb das Fehlen der Möglichkeit einer bedingten Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt nach Paragraph 23, StGB nicht eine nach Paragraph eins, Absatz 2, StGB verbotene Schlechterstellung bewirkt.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 29/76
    Entscheidungstext OGH 25.05.1976 12 Os 29/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089021

Dokumentnummer

JJR_19760525_OGH0002_0120OS00029_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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