Norm
ASVG §114Rechtssatz
Zur Erfüllung des im § 114 ASVG normierten Tatbestandmerkmal des Einbehaltens ist nicht erforderlich, daß dem Dienstgeber dieser Betrag bar in der Hand verblieben ist; es reicht aus, wenn der Abzug nur rechnungsmäßig geschah.Zur Erfüllung des im Paragraph 114, ASVG normierten Tatbestandmerkmal des Einbehaltens ist nicht erforderlich, daß dem Dienstgeber dieser Betrag bar in der Hand verblieben ist; es reicht aus, wenn der Abzug nur rechnungsmäßig geschah.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0084652Im RIS seit
26.05.1976Zuletzt aktualisiert am
24.04.2024