Norm
ABGB §92 BRechtssatz
Weder nach der Rechtslage vor der Novelle BGBl 1975/412 noch nach dieser, besteht eine im streitigen Verfahren durchsetzbare gesetzliche Verpflichtung der Ehefrau in eine bestimmte, vom Wohnsitz des Mannes getrennte, andere Wohnung mit ihren Fahrnissen zu verziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0047037Dokumentnummer
JJR_19760526_OGH0002_0080OB00523_7600000_001