Norm
ASVG §114Rechtssatz
Der Tatbestand des § 114 ASVG erfordert neben dem "Einbehalten" als weiteres Tatbestandsmerkmal, daß der Dienstgeber die Zahlung zum Fälligkeitstermin vorsätzlich vorenthält.Der Tatbestand des Paragraph 114, ASVG erfordert neben dem "Einbehalten" als weiteres Tatbestandsmerkmal, daß der Dienstgeber die Zahlung zum Fälligkeitstermin vorsätzlich vorenthält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0084547Dokumentnummer
JJR_19760526_OGH0002_0080OB00065_7600000_002