Norm
ABGB §938 BRechtssatz
Zum Widerruf einer gemischten Schenkung: Bei Vorliegen von Gründen, aus denen eine sonstige Schenkung widerruflich ist, erfaßt zwar der Widerruf auch bei der gemischten Schenkung das ganze Geschäft, doch wird der Beschenkte die Aufhebung des Geschäftes dadurch abwenden dürfen, daß er für den Schenkungsteil ein angemessenes Entgelt anbietet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019267Dokumentnummer
JJR_19760601_OGH0002_0050OB00588_7600000_002