Norm
ABGB §837 ARechtssatz
Die Besorgung der Verwaltung mit oder ohne Auftrag der übrigen Teilhaber gibt dem Verwalter zufolge seiner vom Gesetze eingeräumten Stellung als Machthaber den Anspruch auf Ersatz der Verwaltungsauslagen ohne Rücksicht auf den Erfolg.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013763Dokumentnummer
JJR_19760601_OGH0002_0050OB00555_7600000_001