Norm
ABGB §1299 GRechtssatz
Der Inhaber einer Gasthauskonzession, der mit der gewerblichen Verabreichung von Lebensmitteln befaßt ist, hat für die Kenntnis der Vorschriften einzustehen, die die Vermeidung von Gesundheitsschäden durch den Genuß trichinenbefallenen Fleisches bezwecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0026549Dokumentnummer
JJR_19760602_OGH0002_0080OB00083_7600000_001