Norm
EO §355 Abs1 VIIaRechtssatz
In einer Unterlassungsexekution nacheinander gestellte Strafvollzugsanträge sind verschiedene Anträge mit eigenem tatsächlichen und rechtlichen Schicksal, über die abgesondert zu entscheiden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0004826Dokumentnummer
JJR_19760608_OGH0002_0030OB00058_7600000_002