a) Waschmittel markenrechtlich gleichartig mit kosmetischen Erzeugnissen.
b)Litera b
Begriff der markenrechtlichen Warengleichartigkeit.
c)Litera c
Keine Berücksichtigung anderer gesetzlicher Vorschriften - etwa des LMG - bei der Beurteilung der markenrechtlichen Warengleichheit oder Warengleichartigkeit.