RS OGH 2021/9/28 2Ob139/76, 1Ob1/78 (1Ob2/78), 6Ob677/78, 2Ob180/78, 8Ob97/83, 1Ob144/14d, 2Ob177/20

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Veröffentlicht am 11.06.1976
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Rechtssatz

Ein Reparaturauftrag muß, wenn sich aus der verzögerten Erteilung eines solchen Auftrages eine Vergrößerung des Schadens ergeben wird, so schnell wie möglich erteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0027072

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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