RS OGH 1976/6/24 2Ob520/76, 1Ob39/97k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1976
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Norm

ABGB §425
ABGB §431

Rechtssatz

Der als Übergabe erkennbare Akt muß so beschaffen sein, daß aus ihm der Wille des Veräußerers hervorgeht, das Objekt sofort aus seiner Gewahrsame in den Besitz des Erwerbers zu übertragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011125

Dokumentnummer

JJR_19760624_OGH0002_0020OB00520_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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