RS OGH 1976/6/24 7Ob597/76

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Veröffentlicht am 24.06.1976
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Rechtssatz

Die vom Käufer erst später erlangte Kenntnis von der wahren Rechtslage vermag an dem bereits eingetretenen Rechtserwerb nach § 367 ABGB nicht mehr zu ändern.Die vom Käufer erst später erlangte Kenntnis von der wahren Rechtslage vermag an dem bereits eingetretenen Rechtserwerb nach Paragraph 367, ABGB nicht mehr zu ändern.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 597/76
    Entscheidungstext OGH 24.06.1976 7 Ob 597/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0010176

Dokumentnummer

JJR_19760624_OGH0002_0070OB00597_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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