Norm
ABGB §1299 ERechtssatz
Schadenersatzpflicht eines Kreditvermittlers nicht nur dann, wenn bei der Auswahl der Darlehensnehmer ein Verschulden unterläuft, sondern auch bei mangelnder Absicherung des Darlehens selbst gegenüber einem scheinbar zahlungskräftigen Schuldner.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0026713Dokumentnummer
JJR_19760624_OGH0002_0070OB00573_7600000_001