Norm
ABGB §936 IRechtssatz
Die Verpflichtung, einen Erbhof bis zu einem bestimmten Termin zu solchen Bedingungen zu übergeben, daß der Übernehmer wohl bestehen könne, kann nach den Umständen des einzelnen Falles als Vorvertrag rechtswirksam sein (Bestimmbarkeit der Leistung - unter Heranziehung der Lehre Mayer - Malys in Klang IV/2, abweichend von 1 Ob 166/56).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019075Dokumentnummer
JJR_19760625_OGH0002_0020OB00524_7600000_002