RS OGH 2021/3/24 4Ob62/76; 4Ob160/80; 8Ob575/83; 4Ob400/84; 7Ob675/85; 9ObA191/89; 8Ob646/89; 9ObA17

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Veröffentlicht am 28.06.1976
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Rechtssatz

Je mehr bei den Parteien das Bewusstsein von der Unsicherheit der Rechtslage hervortritt, umso eher ist ein konstitutives Anerkenntnis anzunehmen. Im Zweifel wird man aber einer derartigen Erklärung die weniger weitgehende Wirkung des Geständnisses zuschreiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032522

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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