RS OGH 1976/6/28 4Ob36/76

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Veröffentlicht am 28.06.1976
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Norm

VBG §35 Abs4
VBG §49

Rechtssatz

Die Zusammenrechnung mehrerer auf ganze Unterrichtsperioden eingegangener Dienstverhältnisse einschließlich der dazwischen liegenden Schulferien hat auch dann zu erfolgen, wenn auf ein zunächst dem Entlohnungsschema II L unterliegendes Dienstverhältnis mit dem Beginn einer neuen Unterrichtsperiode ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Dienstverhältnis nach dem Entlohnungsschema I L folgt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 36/76
    Entscheidungstext OGH 28.06.1976 4 Ob 36/76

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0081631

Dokumentnummer

JJR_19760628_OGH0002_0040OB00036_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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