Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Wurde lediglich ein für den Unternehmenszweck noch gar nicht geeigneter Raum in Bestand gegeben, so liegt - ungeachtet einer Betriebspflichtvereinbarung - bloße Raummiete vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0020255Dokumentnummer
JJR_19760629_OGH0002_0030OB00581_7600000_001