RS OGH 1976/6/29 3Ob581/76, 1Ob581/87, 6Ob701/89, 1Ob514/92, 10Ob2033/96k, 4Ob249/97i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1976
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Norm

ABGB §1091 A1

Rechtssatz

Wurde lediglich ein für den Unternehmenszweck noch gar nicht geeigneter Raum in Bestand gegeben, so liegt - ungeachtet einer Betriebspflichtvereinbarung - bloße Raummiete vor.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 581/76
    Entscheidungstext OGH 29.06.1976 3 Ob 581/76
    Veröff: MietSlg 28121
  • 1 Ob 581/87
    Entscheidungstext OGH 15.07.1987 1 Ob 581/87
  • 6 Ob 701/89
    Entscheidungstext OGH 16.11.1989 6 Ob 701/89
  • 1 Ob 514/92
    Entscheidungstext OGH 15.01.1992 1 Ob 514/92
    Auch; Veröff: EvBl 1992/123 S 546 = SZ 65/6
  • 10 Ob 2033/96k
    Entscheidungstext OGH 07.05.1996 10 Ob 2033/96k
    Beisatz: Hier: Geschäftsraummiete: Es wurde ein Objekt in Bestand gegeben, das vorher lediglich als Wartehäuschen diente und nie einen gewerblichen Betrieb beherbergt hatte. Das Bestandobjekt eignete sich zunächst auch überhaupt nicht für die Einrichtung eines Lebensmittelgeschäftes oder Buffets und mußte von der Beklagten erst durch kostspielige Umbau- und Sanierungsarbeiten in einen entsprechenden Zustand gebracht werden. Auch sämtliche Einrichtungsgegenstände mußten von der Beklagten angeschafft werden. Die Klägerin stellte auch keinen Gewerbeschein zur Verfügung, vielmehr war die Gewerbeberechtigung vertragsgemäß vom Bestandnehmer beizubringen. Da es an diesem Standort (Krankenhauseingang) bisher weder ein Lebensmittelgeschäft noch einen Buffetbetrieb gegeben hatte, kann auch nicht von einem "vorhandenen Kundenstock" gesprochen werden, auch wenn sich ein Großteil der künftigen Kunden aus Bediensteten, Patienten und Besuchern des Krankenhauses zusammensetzen wird. (T1)
  • 4 Ob 249/97i
    Entscheidungstext OGH 23.09.1997 4 Ob 249/97i
    Veröff: SZ 70/184

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0020255

Dokumentnummer

JJR_19760629_OGH0002_0030OB00581_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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