RS OGH 1976/7/1 7Ob596/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1976
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Norm

ABGB 784
ABGB §786

Rechtssatz

Der Zeitpunkt der Auseinandersetzung ist nicht jener Zeitpunkt, zu dem dem Noterben sein Forderungsbetrag ausgezahlt wird sondern jener, in welchem der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten fixiert und hiemit das Gemeinschaftsverhältnis am Nachlaß beendet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0012921

Dokumentnummer

JJR_19760701_OGH0002_0070OB00596_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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