RS OGH 1976/7/1 3AZR443/75

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Veröffentlicht am 01.07.1976
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Norm

ABGB §914 IIIb
ABGB §1152 F1

Rechtssatz

Verspricht ein Arbeitgeber für den Teil des Einkommens des Arbeitnehmers, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, eine zusätzliche Versorgung bis zu 75 Prozent des vereinbarten ruhegehaltsfähigen Einkommens, und behält er sich vor, die Höhe des ruhegehaltsfähigen Einkommens günstiger als bisher festzusetzen, so kann eine solche Zusage dahin ausgelegt werden, daß der Arbeitgeber bei steigenden Beitragsbemessungsgrenzen das ruhegehaltsfähige Einkommen nach billigem Ermessen erhöhen muß, damit die betriebliche Versorgung nicht ausgezehrt wird.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104240

Dokumentnummer

JJR_19760701_AUSL000_003AZR00443_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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