RS OGH 1976/7/13 4Ob58/76

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Veröffentlicht am 13.07.1976
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Norm

ASVG §4 Abs2

Rechtssatz

Zur Unterwerfung unter Betriebsordnungsvorschriften gehören die Bestimmung des Arbeitstages, der Dauer und der zeitlichen Lagerung der Arbeitszeit, Dauer und Lage der Arbeitspausen, die Bestimmung des Umfanges der Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit, die Zeit der Abrechnung und Auszahlung, der Befugnisse und Obliegenheiten der Aufsichtspersonen, der Verhaltenpflichten am Arbeitsplatz, nähere Einzelheiten für die Verrichtung der Arbeit und dergleichen mehr.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 58/76
    Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 58/76
    Veröff: Arb 9491

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083568

Dokumentnummer

JJR_19760713_OGH0002_0040OB00058_7600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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