RS OGH 1976/7/16 5AZR270/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.07.1976
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Norm

ABGB §1152 B

Rechtssatz

Hat ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ohne Widerrufsvorbehalt eine persönliche Leistungszulage versprochen, so kann er diese Zusage nicht einseitig widerrufen.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104384

Dokumentnummer

JJR_19760716_AUSL000_005AZR00270_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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