Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Hat ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ohne Widerrufsvorbehalt eine persönliche Leistungszulage versprochen, so kann er diese Zusage nicht einseitig widerrufen.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104384Dokumentnummer
JJR_19760716_AUSL000_005AZR00270_7500000_002