Norm
StPO §152 Abs1 Z1Rechtssatz
Kein Verstoß gegen § 152 Abs 1 StPO, wenn es sich nicht um eine formelle Zeugenvernehmung durch die Verwaltungsbehörde, sondern um eine spontane, ohne Befragung, abgegebene Äußerung eines Angehörigen des Beschuldigten gegenüber einem Kriminalbeamten handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0097692Dokumentnummer
JJR_19760727_OGH0002_0120OS00089_7600000_001