RS OGH 1976/7/27 12Os89/76

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Veröffentlicht am 27.07.1976
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Norm

StPO §152 Abs1 Z1

Rechtssatz

Kein Verstoß gegen § 152 Abs 1 StPO, wenn es sich nicht um eine formelle Zeugenvernehmung durch die Verwaltungsbehörde, sondern um eine spontane, ohne Befragung, abgegebene Äußerung eines Angehörigen des Beschuldigten gegenüber einem Kriminalbeamten handelt.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 89/76
    Entscheidungstext OGH 27.07.1976 12 Os 89/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0097692

Dokumentnummer

JJR_19760727_OGH0002_0120OS00089_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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