Norm
ABGB §891Rechtssatz
Ein rechtskräftiger Steuerbescheid bindet nicht denjenigen, der im Innenverhältnis für den Betrag zu haften hat. Dieser kann vielmehr einwenden, daß er ein nach Gesetz und Rechtsprechung aussichtsreiches Rechtsmittel gegen den Bescheid erhoben hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0017377Dokumentnummer
JJR_19760831_OGH0002_0030OB00572_7600000_001