RS OGH 1976/9/1 1Ob671/76 (1Ob672/76), 5Ob18/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.09.1976
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Norm

ABGB §5

Rechtssatz

Erweist sich bei Überprüfung einer vor der Rechtsänderung ergangenen Entscheidung nach dem seinerzeitigen Recht eine Aufhebung als unvermeidlich, ist bei der neuen Entscheidung das neue Recht anzuwenden und daher auch bei einem Aufhebungsbeschluß bereits auf diese neue Rechtslage Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 671/76
    Entscheidungstext OGH 01.09.1976 1 Ob 671/76
    EvBl 1977/67 S 153
  • 5 Ob 18/93
    Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 18/93
    vgl; Beisatz: hier: Beachtlichkeit der durch das HeizKG entstandenen neuen Rechtslage in einem Verfahren zur Anbringung von Verbrauchsmeßeinrichtungen. (T1) = ImmZ 1992,242

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0006536

Dokumentnummer

JJR_19760901_OGH0002_0010OB00671_7600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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