Norm
ZPO §80 Abs1Rechtssatz
Die formellen Vorschriften des § 80 Abs 1 ZPO dienen nur der Erleichterung des prozessualen Geschäftsganges, ihre Nichteinhaltung kann aber nicht zu der mit der Zurückweisung verbundenen Präklusion materieller Rechte führen.Die formellen Vorschriften des Paragraph 80, Absatz eins, ZPO dienen nur der Erleichterung des prozessualen Geschäftsganges, ihre Nichteinhaltung kann aber nicht zu der mit der Zurückweisung verbundenen Präklusion materieller Rechte führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0036531Dokumentnummer
JJR_19760902_OGH0002_0070OB00652_7600000_003