RS OGH 1976/9/2 7Ob652/76

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Veröffentlicht am 02.09.1976
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Norm

ZPO §80 Abs1
  1. ZPO § 80 gültig von 01.08.1914 bis 30.04.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2022

Rechtssatz

Die formellen Vorschriften des § 80 Abs 1 ZPO dienen nur der Erleichterung des prozessualen Geschäftsganges, ihre Nichteinhaltung kann aber nicht zu der mit der Zurückweisung verbundenen Präklusion materieller Rechte führen.Die formellen Vorschriften des Paragraph 80, Absatz eins, ZPO dienen nur der Erleichterung des prozessualen Geschäftsganges, ihre Nichteinhaltung kann aber nicht zu der mit der Zurückweisung verbundenen Präklusion materieller Rechte führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0036531

Dokumentnummer

JJR_19760902_OGH0002_0070OB00652_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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