RS OGH 1976/9/7 4Ob67/76, 9ObA58/93, 9ObA27/97d, 8ObA171/01g

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Veröffentlicht am 07.09.1976
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Norm

HbG §22

Rechtssatz

Für die Wirksamkeit der Aufkündigung ist der Zeitpunkt der Zustellung maßgebend. Dieser Zeitpunkt gilt für den der Beurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063244

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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