Rechtssatz
Durch die Aufnahme von Vermögenswerten in das Inventar wird der Frage der Eigentumsverhältnisse und der gegebenenfalls im Prozessweg vorzunehmenden Pflichtteilsberechnung nicht vorgegriffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0007790Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.05.2013