Norm
LMG 1975 §1 Abs2Rechtssatz
Alle Personen, die in einem Gewerbebetrieb tätig sind und dort eine der Begriffsbestimmung des § 1 Abs 2 LMG entsprechenden Tätigkeit entfalten, können Deliktssubjekt nach §§ 56 ff LMG sein.Alle Personen, die in einem Gewerbebetrieb tätig sind und dort eine der Begriffsbestimmung des Paragraph eins, Absatz 2, LMG entsprechenden Tätigkeit entfalten, können Deliktssubjekt nach Paragraphen 56, ff LMG sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0066179Dokumentnummer
JJR_19760914_OGH0002_0100OS00110_7600000_001