Norm
Geo §545Rechtssatz
Ist der Spruch des Ersturteils, mit dem über die Forderung und Gegenforderung zu entscheiden war, weder dreigliedrig im Sinne des § 545 Geo, noch eingliedrig gefaßt, sondern - in einer im Gesetz nicht vorgesehenen Weise - zweigliedrig, sodaß ihm nicht eindeutig entnommen werden kann, ob und in welchem Umfang die Kompensation vorgenommen wurde, ist das Ersturteil mit Mängel im Sinne des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO behaftet.Ist der Spruch des Ersturteils, mit dem über die Forderung und Gegenforderung zu entscheiden war, weder dreigliedrig im Sinne des Paragraph 545, Geo, noch eingliedrig gefaßt, sondern - in einer im Gesetz nicht vorgesehenen Weise - zweigliedrig, sodaß ihm nicht eindeutig entnommen werden kann, ob und in welchem Umfang die Kompensation vorgenommen wurde, ist das Ersturteil mit Mängel im Sinne des Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 9, ZPO behaftet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0040823Dokumentnummer
JJR_19760922_OGH0002_0080OB00134_7600000_001