Norm
ABGB §833 D1Rechtssatz
Wurden Liegenschaften in eine OHG. eingebracht, kommt eine Benützungsregelung nicht in Frage, da es sich dann hinsichtlich der Benützung dieser Liegenschaften um eine Frage der Geschäftsführung der OHG handeln würde ( EvBl 1957/263 S 292 )
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013571Dokumentnummer
JJR_19760923_OGH0002_0060OB00660_7600000_001