RS OGH 1976/9/24 3Ob608/76, 5Ob675/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1976
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Norm

ABGB §878
ABGB §1336 C
ABGB §1336 D

Rechtssatz

Wer sich zur Zahlung einer Konventionalstrafe für den Fall nicht rechtzeitiger Lieferung eines Werkes verpflichtet , obwohl er wissen müßte , daß ihm die ordnungsgemäße Fertigstellung des zu liefernden Gegenstandes zum vereinbarten Termin nicht möglich sein wird , kann sich keinesfalls auf eine " Unmöglichkeit der Leistung " iS des § 878 ABGB berufen .

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 608/76
    Entscheidungstext OGH 24.09.1976 3 Ob 608/76
  • 5 Ob 675/81
    Entscheidungstext OGH 09.11.1982 5 Ob 675/81
    Vgl auch; Beisatz: Keine Sittenwidrigkeit der getroffenen Verwirkungsabrede . (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0016384

Dokumentnummer

JJR_19760924_OGH0002_0030OB00608_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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