Norm
ABGB §879 BIIa1Rechtssatz
Ist ein vermögensrechtlicher Vergleich zwischen Ehegatten in seiner Wirksamkeit durch die Einbringung der Ehescheidungsklage bedingt, so braucht auf die Frage der Sittenwidrigkeit solange nicht eingegangen zu werden, als die Ehe noch aufrecht ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0016545Dokumentnummer
JJR_19760924_OGH0002_0030OB00085_7600000_001