Norm
StPO §314Rechtssatz
Ist die Verantwortung des Angeklagten das (sachliche) Substrat für die Fragestellung, ist sie nicht nach einzelnen, aus dem Zusammenhang gerissenen Äußerungen, sondern nach ihrem ganzen Inhalt zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0100902Im RIS seit
28.09.1976Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024