RS OGH 2024/10/9 10Os75/76; 10Os16/80; 12Os32/23g (12Os33/23d); 15Os63/24i

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Veröffentlicht am 28.09.1976
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Rechtssatz

Ist die Verantwortung des Angeklagten das (sachliche) Substrat für die Fragestellung, ist sie nicht nach einzelnen, aus dem Zusammenhang gerissenen Äußerungen, sondern nach ihrem ganzen Inhalt zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0100902

Im RIS seit

28.09.1976

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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