RS OGH 2012/10/11 8Ob91/76, 8Ob198/78, 8Ob138/79, 8Ob263/81 (8Ob264/81), 8Ob69/87, 8Ob61/87 (8Ob62/8

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Veröffentlicht am 29.09.1976
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Rechtssatz

Eine Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Normzweck ist auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens ebenso anzuwenden, wie auf die Schadenshaftung gegenüber Dritten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0027420

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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