Norm
StGB §9 Abs2Rechtssatz
Kein Vorwurf eines Rechtsirrtums, der darin besteht, daß der Angeklagte vermeinte, eine nach § 120 Abs 2 StGB verbotene Verwertung von Tonaufnahmen sei zur Abwehr der Beschuldigung, eine falsche Zeugenaussage abgelegt zu haben, zulässig.Kein Vorwurf eines Rechtsirrtums, der darin besteht, daß der Angeklagte vermeinte, eine nach Paragraph 120, Absatz 2, StGB verbotene Verwertung von Tonaufnahmen sei zur Abwehr der Beschuldigung, eine falsche Zeugenaussage abgelegt zu haben, zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089344Dokumentnummer
JJR_19761005_OGH0002_0100OS00022_7600000_001