Norm
StGB §12 AcRechtssatz
Fehlt es an Feststellungen für die Annahme der ersten oder dritten Alternative des § 12 StGB, ist der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO gegeben.Fehlt es an Feststellungen für die Annahme der ersten oder dritten Alternative des Paragraph 12, StGB, ist der Nichtigkeitsgrund des Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 10, StPO gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089851Dokumentnummer
JJR_19761005_OGH0002_0130OS00114_7600000_002