RS OGH 1976/10/5 4Ob89/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1976
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Norm

VBG §4 Abs2 litd
VBG §36
VBG §51

Rechtssatz

Die Auslegung des VBG durch die Rechtsprechung, daß ein Vertragsbediensteter Anspruch darauf hat, unabhängig von der getroffenen Vereinbarung entsprechend der von ihm tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entlohnt zu werden, beruht darauf, daß des Gesetz selbst eine zwingende Beziehung zwischen Beschäftigung und Entlohnung insbesondere dadurch herstellt, daß der Dienstvertrag unter anderem gemäß § 4 Abs 2 lit d VBG eine Bestimmung darüber enthalten muß, für welche Beschäftigungsart der Vertragsbedienstete aufgenommen wird und welchem Entlohnungsschema und welcher Entlohnungsgruppe er "demgemäß" zugewiesen wird (Stifter, ZAS 1976,102 - Glosse zu 4 Ob 42/75).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 89/76
    Entscheidungstext OGH 05.10.1976 4 Ob 89/76
    Veröff: EvBl 1977/86 S 185 = Arb 9524

Schlagworte

SW: Arbeitsvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0081615

Dokumentnummer

JJR_19761005_OGH0002_0040OB00089_7600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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