RS OGH 2002/12/3 7Ob673/76, 5Ob273/02m

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Veröffentlicht am 14.10.1976
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Rechtssatz

§ 16 WEG 1975 enthält zwingendes Recht. Beträge, die als Rücklage im Sinne dieser Bestimmung geleistet werden, dürfen daher nicht zur Deckung von Zahlungsausfällen herangezogen werden.Paragraph 16, WEG 1975 enthält zwingendes Recht. Beträge, die als Rücklage im Sinne dieser Bestimmung geleistet werden, dürfen daher nicht zur Deckung von Zahlungsausfällen herangezogen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083300

Dokumentnummer

JJR_19761014_OGH0002_0070OB00673_7600000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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