RS OGH 2023/11/21 7Ob673/76; 10Ob25/23h

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Veröffentlicht am 14.10.1976
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Rechtssatz

Der Ausschluß eines direkten Weiterverkaufs des Wohnungseigentums durch den Wohnungseigentümer schlechthin, und zwar nicht nur für die Darlehenslaufzeit, sondern während der Dauer der Verwaltung stellt eine unzulässige Einschränkung der Verfügungsrechte des Eigentümers dar.

Entscheidungstexte

  • RS0083493">7 Ob 673/76
    Entscheidungstext OGH 14.10.1976 7 Ob 673/76
    Veröff: SZ 49/120 = JBl 1977,491 = MietSlg 28493 = WoSi 1977/7 E21 (kritisch Dietrich) = NZ 1980,40
  • RS0083493">10 Ob 25/23h
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.11.2023 10 Ob 25/23h
    vgl; Beisatz: Hier: Vorkaufsrecht einer Stadtgemeinde, das unbefristet für alle Arten der Veräußerung gelten soll. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083493

Im RIS seit

14.10.1976

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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