RS OGH 1976/10/18 Bkv2/76

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Veröffentlicht am 18.10.1976
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Norm

RAO §5 Abs2
  1. RAO § 5 heute
  2. RAO § 5 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007
  3. RAO § 5 gültig von 29.10.2003 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2003
  4. RAO § 5 gültig von 01.01.1991 bis 28.10.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990

Rechtssatz

Unter Vernehmung im Sinne des § 5 Abs 2 RAO ist zu verstehen, daß dem Eintragungswerber im Hinblick auf die obwaltenden Bedenken gegen seine Vertrauenswürdigkeit Gelegenheit zur mündlichen Äußerung vor dem versammelten Ausschuß und Gewährung eines unmittelbaren persönlichen Eindrucks auf den Ausschuß gegeben werden soll.Unter Vernehmung im Sinne des Paragraph 5, Absatz 2, RAO ist zu verstehen, daß dem Eintragungswerber im Hinblick auf die obwaltenden Bedenken gegen seine Vertrauenswürdigkeit Gelegenheit zur mündlichen Äußerung vor dem versammelten Ausschuß und Gewährung eines unmittelbaren persönlichen Eindrucks auf den Ausschuß gegeben werden soll.

Entscheidungstexte

  • Bkv 2/76
    Entscheidungstext OGH 18.10.1976 Bkv 2/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0071641

Dokumentnummer

JJR_19761018_OGH0002_000BKV00002_7600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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