Norm
ABGB §1073Rechtssatz
Gegen die herrschende Rechtsprechung, wonach dem Berechtigten aus einem nicht verbücherten Vorkaufsrecht bei Unterbleiben des Einlösungsangebotes durch den Verpflichteten gegen diesen auch dann nur ein Schadenersatzanspruch, nicht aber ein Anspruch auf Anbietung der Sache zur Einlösung zustehe, wenn der Verpflichtete noch Eigentümer der Sache ist, hat die Rechtslehre (zuletzt insbesondere Bydlinski in Klang 2. Auflage IV/2, 881 ff) beachtliche Argumente vorzubringen. Ein Anbietungsanspruch könnte allerdings nur dem Vertragspartner, dessen Erben oder demjenigen Erwerber gegenüber geltend gemacht werden, mit dem eine dreiseitige rechtsgeschäftliche Vereinbarung über die Übertragung der Verpflichtung an ihn besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0020168Dokumentnummer
JJR_19761027_OGH0002_0010OB00684_7600000_002