Norm
EO §27Rechtssatz
Gegenstände, die nach Behauptungen des Verpflichteten fremdes Eigentum sind, sind bei der Berechnung der bisher durch den Vollzug der Exekution erzielten Deckung nicht zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0000681Im RIS seit
29.10.1976Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023