RS OGH 1976/11/2 5Ob677/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.11.1976
beobachten
merken

Norm

ZPO §391 Abs3 C

Rechtssatz

Daß sich ein Unternehmer bei Erfüllung zweier verschiedener Aufträge desselben Subunternehmers bedient, stellt, wenn die Werkverträge mit dem Subunternehmer nicht im Rahmen einer längerdauernden, eine gewisse Einheitlichkeit aufweisenden Geschäftsverbindung geschlossen wurden, noch keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen den beiden Werkverträgen zwischen Unternehmer und Subunternehmer her.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 677/76
    Entscheidungstext OGH 02.11.1976 5 Ob 677/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0040860

Dokumentnummer

JJR_19761102_OGH0002_0050OB00677_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten